Corona-Regeln für unsere Gottesdienste und Veranstaltungen ab November

Beim Besuch des Gottedienstes muss niemand seinen Genesungs-, Impf- oder Teststatus nachweisen. Dies bedeutet, wir behalten die bisherige Regelung bei: Maskenpflicht in der Kirche, Einhaltung der Abstände, begrenzte Personenzahl und Gesang mit Maske.

Alle anderen Veranstaltungen dagegen unterliegen bei roter Krankenhaus-Ampel der 2G-Regelung. Es dürfen also nur Geimpfte und Genesene teilnehmen. 

Hier finden sich die aktuellen Infos, was laut BJR aktuell in der Jugendarbeit erlaubt ist: