Keine Verschärfung für ungeimpfte Gottesdienstbesucher ab 23.8.

Die von Bund und Ländern vereinbarten Corona-Maßnahmen sehen keine neuen Vorgaben für Kirchen vor. In einer Vorlage war noch vermerkt, dass Ungeimpfte beim Besuch von Gottesdiensten negative Tests vorlegen sollten.

Die Runde einigte sich aber darauf, diesen Passus zu streichen. Er hätte eine Verschärfung für Ungeimpfte bedeutet. Denn bislang reichte selbst bei hohen Inzidenzzahlen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. 

Religiöse Zusammenkünfte sind also weiterhin ohne Impf- oder Testnachweis unter Auflagen erlaubt. Dazu gehört ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Besuchern, sofern sie nicht in einem Haushalt zusammenleben oder geimpft oder genesen sind. In den Kirchen, Synagogen oder Moscheen muss eine FFP2-Maske getragen werden, auch am Platz (bei Freiluftgottesdiensten nicht). Singen mit Maske ist erlaubt (bis zu einer Inzidenz von 100). Zudem sind spezielle Hygieneregeln nötig – zum Beispiel: keine Berührung bei der Ausgabe der Kommunion, kein Kuss auf die Thora in der Synagoge, in den Moscheen soll jeder seinen Gebetsteppich und Koran selbst mitbringen.

Quellen:
https://www.domradio.de/themen/corona/2021-08-10/keine-verschaerfung-fuer-ungeimpfte-keine-neuen-vorgaben-fuer-gottesdienste-nach-bund-laender
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-corona-regeln-aktuell-3g-1.4878824